Gesetze / Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung
BüroMKfAusbV§ 6 Ausbildungsplan
Stand: 01.08.2025
Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 6 BüroMKfAusbV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BSG, 25.05.2022 – B 11 AL 29/21 R(Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Bestehen des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung - analoge Anwendung des § 131a Abs 3 Nr 1 SGB 3 bei etwa zweijähriger beruflicher Weiterbildung)Zitiert von 12
- BSG, 03.11.2021 – B 11 AL 2/21 RBerufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie bei Bestehen einer Zwischenprüfung - erster Teil einer gestreckten Abschlussprüfung - Ausbildung für Büromanagementkaufleute - kurze Weiterbildungsdauer und kurzer Zeitraum zwischen dem ersten und zweiten Teil der gestreckten Abschlussprüfung - keine analoge Anwendung - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 26
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2021 – L 14 AL 103/20
- SG Berlin, 25.08.2020 – S 120 AL 573/19Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2021 – L 18 AL 29/19Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.